FAQ zur Immobilienbewertung | arvoReal

FAQ: Häufige Fragen zur Immobilienbewertung

arvoReal - Ihr Partner für professionelle Immobilienbewertung 

 

 

1. In welchen Regionen sind Sie als Immobiliengutachter tätig?

Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung sind wir in ganz Sachsen-Anhalt für private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber tätig. Unser Schwerpunkt liegt in Magdeburg und der umliegenden Region. Darüber hinaus erstellen wir Immobiliengutachten in sämtlichen Landkreisen und kreisfreien Städten des Bundeslandes.

Immobilienbewertung in den kreisfreien Städten

Neben unserem Hauptstandort Magdeburg sind wir regelmäßig in Halle (Saale) sowie Dessau-Roßlau im Einsatz. Dort bewerten wir Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und weitere Spezialimmobilien nach den geltenden Bewertungsstandards.

Unsere Einsatzgebiete in Sachsen-Anhalt

Altmarkkreis Salzwedel und Landkreis Stendal

Von Salzwedel über Gardelegen bis nach Stendal erstellen wir fundierte Verkehrswertgutachten und Marktwertermittlungen für Wohnimmobilien, landwirtschaftliche Anwesen sowie gewerblich genutzte Objekte. Dank unserer regionalen Marktkenntnisse können wir auch ländlich geprägte Immobilien sachgerecht bewerten.

Landkreis Börde

Im gesamten Landkreis Börde – unter anderem in Haldensleben, Wanzleben und Oschersleben – unterstützen wir Eigentümer, Unternehmen und Investoren mit professionellen Immobilienbewertungen. Dazu gehören Wohnhäuser, Gewerbeobjekte sowie landwirtschaftliche Betriebe.

Landkreis Harz

Ob Wernigerode, Halberstadt, Quedlinburg oder Thale – wir erstellen Gutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien ebenso wie für denkmalgeschützte Gebäude, Hotels, Ferienimmobilien und weitere touristisch genutzte Objekte.

Jerichower Land

Im Jerichower Land sind wir unter anderem in Burg, Genthin und Zerbst tätig. Hier bewerten wir Wohnhäuser, landwirtschaftliche Flächen sowie Immobilien im ländlichen Raum mit besonderem Augenmerk auf die regionalen Marktgegebenheiten.

Landkreis Mansfeld-Südharz

Von Sangerhausen über Lutherstadt Eisleben bis Hettstedt erstellen wir Verkehrswertgutachten für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien sowie ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte.

Saalekreis

Im Saalekreis – beispielsweise in Merseburg sowie den umliegenden Städten und Gemeinden – bewerten wir Immobilien sowohl in urbanen als auch in ländlichen Lagen. Unsere Leistungen umfassen Wohn-, Gewerbe- und Anlageimmobilien.

Salzlandkreis

In Bernburg, Schönebeck, Staßfurt, Aschersleben und der gesamten Region erstellen wir Immobiliengutachten für private Eigentümer, Unternehmen, Banken und Behörden. Bewertet werden unter anderem Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte.

Burgenlandkreis

Von Naumburg über Weißenfels bis Zeitz und Lützen unterstützen wir unsere Auftraggeber mit rechtssicheren Immobilienbewertungen. Neben Wohn- und Gewerbeimmobilien gehören auch historische Gebäude und denkmalgeschützte Objekte zu unserem Leistungsspektrum.

Landkreis Wittenberg

In Lutherstadt Wittenberg, Gräfenhainichen, Oranienbaum-Wörlitz sowie den umliegenden Gemeinden erstellen wir professionelle Gutachten für Wohnimmobilien, Gewerbeobjekte, Tourismusimmobilien und denkmalgeschützte Gebäude.

Immobiliengutachten auch außerhalb Sachsen-Anhalts

Neben unserer Tätigkeit in Sachsen-Anhalt übernehmen wir bei größeren oder besonders anspruchsvollen Bewertungsaufträgen auch Einsätze in den angrenzenden Bundesländern. Dazu zählen unter anderem Regionen in Niedersachsen, Thüringen, Brandenburg und Sachsen. Dies betrifft beispielsweise Portfoliobewertungen, umfangreiche Gewerbeimmobilien oder Spezialobjekte.

Ortsbesichtigung als Grundlage einer fundierten Bewertung

Für eine belastbare Immobilienbewertung ist die persönliche Besichtigung des Objekts ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Ganz gleich, ob sich Ihre Immobilie in der Magdeburger Innenstadt, in der Altmark, im Harz oder im Burgenlandkreis befindet – wir kommen direkt zu Ihnen vor Ort. Unsere umfassende Kenntnis regionaler Immobilienmärkte, Bodenrichtwerte, wirtschaftlicher Entwicklungen und lokaler Nachfrage bildet die Grundlage für eine nachvollziehbare und marktgerechte Wertermittlung.

Persönliche Beratung

Sie möchten wissen, ob wir auch an Ihrem Standort tätig sind? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail. Wir prüfen kurzfristig Ihren Auftrag und informieren Sie, ob wir die Bewertung Ihrer Immobilie übernehmen können – unabhängig davon, ob sich diese in einer Großstadt oder in einer kleineren Gemeinde in Sachsen-Anhalt befindet.

 

2. Welche Arten von Gutachten erstellen Sie?

Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellen wir in Magdeburg und in ganz Sachsen-Anhalt unterschiedliche Arten von Immobiliengutachten. Welche Bewertung im Einzelfall sinnvoll ist, richtet sich nach dem Anlass, dem gewünschten Verwendungszweck und den rechtlichen Anforderungen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Gutachtenarten und deren Einsatzbereiche.

Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten (auch Marktwertgutachten oder Vollgutachten genannt) ist die umfassendste Form der Immobilienbewertung. Die Wertermittlung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des § 194 BauGB sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Ein solches Gutachten beinhaltet unter anderem:

  • eine ausführliche Objektbeschreibung,
  • die Analyse der aktuellen Marktsituation,
  • die nachvollziehbare Herleitung sämtlicher Bewertungsansätze,
  • eine vollständige Dokumentation der Berechnungen sowie
  • eine umfangreiche Fotodokumentation.

Verkehrswertgutachten werden von Gerichten, Finanzämtern, Banken und Behörden anerkannt und kommen insbesondere dann zum Einsatz, wenn eine rechtssichere Bewertung erforderlich ist.

Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:

  • Erbauseinandersetzungen,
  • Scheidungsverfahren,
  • steuerliche Bewertungen (z. B. Erbschaft- oder Schenkungsteuer),
  • gerichtliche Streitigkeiten,
  • Vermögensauseinandersetzungen sowie
  • unternehmerische Entscheidungen mit größerer wirtschaftlicher Tragweite.

Kurzgutachten und Marktwertanalysen

Nicht in jeder Situation ist ein umfangreiches Vollgutachten notwendig. Für viele private oder wirtschaftliche Entscheidungen genügt ein Kurzgutachten beziehungsweise eine Marktwertanalyse.

Die Bewertung erfolgt ebenfalls nach den anerkannten Grundsätzen der ImmoWertV, allerdings in kompakterer Form. Auf ausführliche Erläuterungen einzelner Berechnungsschritte sowie umfangreiche Anlagen wird bewusst verzichtet.

Dadurch profitieren Auftraggeber von:

  • einer deutlich kürzeren Bearbeitungszeit,
  • geringeren Kosten,
  • einer verständlichen Darstellung des Marktwertes sowie
  • einer belastbaren Entscheidungsgrundlage.

Kurzgutachten eignen sich beispielsweise für:

  • den geplanten Immobilienverkauf,
  • erste Wertermittlungen innerhalb einer Erbengemeinschaft,
  • Vermögensübersichten,
  • Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie
  • Investitionsprüfungen.

Bitte beachten Sie, dass Kurzgutachten in der Regel nicht für gerichtliche Verfahren oder gegenüber Finanzbehörden vorgesehen sind.

Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten dient der Ermittlung der tatsächlich verbleibenden wirtschaftlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes. Es wird vor allem im steuerlichen Bereich eingesetzt.

Kann nachgewiesen werden, dass die wirtschaftliche Restnutzungsdauer geringer ist als die gesetzlich pauschal angesetzten Zeiträume, kann dies zu einer höheren jährlichen Absetzung für Abnutzung (AfA) führen. Dadurch ergeben sich häufig erhebliche steuerliche Vorteile über die verbleibende Nutzungsdauer der Immobilie.

Ein Restnutzungsdauergutachten ist insbesondere interessant für:

  • Eigentümer älterer Gebäude,
  • Kapitalanleger,
  • Investoren,
  • Eigentümer sanierungsbedürftiger Immobilien sowie
  • Unternehmen mit Immobilienvermögen.

Gutachten zur Kaufpreisaufteilung

Beim Erwerb einer vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilie muss der Gesamtkaufpreis auf den Gebäudeanteil und den Grund- und Bodenanteil verteilt werden.

Da ausschließlich der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann, hat diese Aufteilung unmittelbare steuerliche Auswirkungen.

Die von Finanzbehörden verwendeten pauschalen Berechnungsmethoden bilden die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht immer zutreffend ab. Ein fundiertes Gutachten zur Kaufpreisaufteilung ermöglicht eine sachgerechte und nachvollziehbare Verteilung des Kaufpreises.

Eine realistische Kaufpreisaufteilung kann zu:

  • einer höheren steuerlichen Abschreibung,
  • einer langfristigen Steuerersparnis sowie
  • einer wirtschaftlich günstigeren Investition

führen.

Welches Immobiliengutachten ist für Ihren Fall geeignet?

Welche Gutachtenart benötigt wird, hängt maßgeblich vom jeweiligen Anlass ab.

Ein Verkehrswertgutachten empfiehlt sich immer dann, wenn eine rechtssichere Bewertung gegenüber Gerichten, Behörden, Banken oder dem Finanzamt erforderlich ist.

Ein Kurzgutachten ist häufig ausreichend, wenn Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie für einen Verkauf, eine Vermögensübersicht oder eine außergerichtliche Einigung kennen möchten.

Geht es hingegen um steuerliche Optimierungen, kommen regelmäßig Restnutzungsdauergutachten oder Gutachten zur Kaufpreisaufteilung infrage.

Individuelle Beratung durch Ihren Immobiliengutachter

Nicht immer lässt sich bereits im Vorfeld eindeutig feststellen, welche Gutachtenart erforderlich ist. Deshalb beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch umfassend zu Ihrem individuellen Anliegen.

Gemeinsam klären wir:

  • den Anlass der Immobilienbewertung,
  • die rechtlichen Anforderungen,
  • den erforderlichen Gutachtenumfang sowie
  • die wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Dabei empfehlen wir ausschließlich die Gutachtenart, die für Ihren konkreten Fall notwendig ist. Sollte ein Kurzgutachten Ihren Anforderungen genügen, werden wir Ihnen kein umfangreicheres Verkehrswertgutachten empfehlen.

Auf Wunsch erläutern wir Ihnen außerdem den Ablauf der Immobilienbewertung, den zeitlichen Rahmen sowie die benötigten Unterlagen ausführlich.

 

3. Welche Unterlagen werden für ein Immobiliengutachten benötigt?

Eine fundierte Immobilienbewertung setzt eine möglichst vollständige Datengrundlage voraus. Je umfassender die vorhandenen Unterlagen sind, desto präziser lässt sich der Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln. Als zertifizierter Immobiliengutachter in Magdeburg und Sachsen-Anhalt unterstützen wir Sie selbstverständlich dabei, die erforderlichen Dokumente zusammenzustellen.

Welche Unterlagen werden grundsätzlich benötigt?

Für nahezu jede Immobilienbewertung benötigen wir verschiedene objektbezogene Unterlagen. Dazu gehören insbesondere:

  • ein aktueller Grundbuchauszug (idealerweise nicht älter als drei Monate),
  • ein Auszug aus dem Baulastenverzeichnis,
  • Informationen aus dem Altlastenkataster,
  • Angaben zu eventuell noch offenen Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen,
  • eine Denkmalauskunft, sofern das Objekt unter Denkmalschutz stehen könnte,
  • Bauzeichnungen und Grundrisse,
  • die Baubeschreibung,
  • Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie
  • der gültige Energieausweis.

Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine nachvollziehbare und marktgerechte Wertermittlung.

Zusätzliche Unterlagen je nach Immobilienart

Je nach Objektart und Bewertungsanlass können weitere Nachweise erforderlich sein.

Vermietete Immobilien

Bei Mehrfamilienhäusern oder vermieteten Objekten benötigen wir in der Regel:

  • bestehende Mietverträge,
  • aktuelle Mietübersichten sowie
  • Informationen zu den Mieteinnahmen der vergangenen Jahre.

Diese Angaben sind insbesondere für Ertragswertverfahren von großer Bedeutung.

Wohnungs- und Teileigentum

Für Eigentumswohnungen oder Teileigentum werden regelmäßig zusätzlich benötigt:

  • die Teilungserklärung,
  • der aktuelle Wirtschaftsplan,
  • die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie
  • gegebenenfalls die Höhe der Instandhaltungsrücklage.

Diese Unterlagen ermöglichen eine vollständige Beurteilung der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation des Wohnungseigentums.

Gewerbe- und Spezialimmobilien

Bei Hotels, Pflegeeinrichtungen oder anderen Managementimmobilien sind häufig ergänzende betriebswirtschaftliche Unterlagen erforderlich. Hierzu zählen beispielsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen oder objektspezifische Ertragsdaten.

Restnutzungsdauergutachten

Für die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens benötigen wir zusätzlich Informationen über den baulichen Zustand sowie Nachweise über bereits durchgeführte Modernisierungen, Sanierungen oder umfangreiche Instandsetzungen. Diese Angaben sind entscheidend für die Ermittlung der tatsächlichen wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Nicht immer liegen sämtliche Dokumente vollständig vor. Das ist im Rahmen einer Immobilienbewertung keineswegs ungewöhnlich.

Sollten Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie bei deren Beschaffung. Je nach Einzelfall können notwendige Informationen beispielsweise bei:

  • Grundbuchämtern,
  • Bauämtern,
  • Hausverwaltungen,
  • Katasterbehörden oder
  • weiteren zuständigen Stellen

angefordert werden. So stellen wir sicher, dass die Bewertung auf einer möglichst vollständigen Datengrundlage basiert.

Checkliste für Ihre Immobilienbewertung

Welche Unterlagen letztlich erforderlich sind, hängt sowohl von der Art der Immobilie als auch vom jeweiligen Gutachten ab. Deshalb stellen wir Ihnen gerne eine individuelle Übersicht der benötigten Dokumente zur Verfügung.

Auf unserer Informationsseite finden Sie außerdem eine ausführliche Checkliste mit allen erforderlichen Unterlagen – übersichtlich nach Gutachtenart und Immobilientyp gegliedert.

Persönliche Unterstützung

Sie sind unsicher, welche Unterlagen in Ihrem Fall tatsächlich benötigt werden? Kein Problem. In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Situation und erläutern Ihnen Schritt für Schritt, welche Dokumente erforderlich sind und wobei wir Sie unterstützen können. So schaffen wir die optimale Grundlage für eine rechtssichere und präzise Immobilienbewertung.

 

4. Wie lange dauert die Erstellung eines Immobiliengutachtens?

Die Bearbeitungszeit eines Immobiliengutachtens richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Entscheidend sind unter anderem die gewählte Gutachtenart, die Komplexität der Immobilie sowie die Vollständigkeit der benötigten Unterlagen. Als zertifizierter Immobiliengutachter in Magdeburg und Sachsen-Anhalt legen wir großen Wert darauf, Ihr Gutachten zeitnah und gleichzeitig mit der erforderlichen Sorgfalt zu erstellen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die üblichen Bearbeitungszeiten.

Bearbeitungsdauer eines Kurzgutachtens

Ein Kurzgutachten oder eine Marktwertanalyse kann in den meisten Fällen innerhalb von 7 bis 14 Werktagen erstellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und die Ortsbesichtigung bereits durchgeführt wurde.

Da der Umfang gegenüber einem Verkehrswertgutachten geringer ist, lässt sich diese Gutachtenart deutlich schneller fertigstellen. Sie eignet sich daher besonders, wenn zeitnah eine fundierte Werteinschätzung benötigt wird.

Bearbeitungszeit eines Verkehrswertgutachtens

Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erfordert einen wesentlich höheren Recherche- und Dokumentationsaufwand. Neben der Objektaufnahme fließen umfangreiche Marktanalysen, Berechnungen und eine detaillierte schriftliche Begründung sämtlicher Bewertungsansätze in das Gutachten ein.

In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die Besichtigung abgeschlossen wurde.

Bei besonders komplexen Bewertungsobjekten – beispielsweise größeren Gewerbeimmobilien, Spezialimmobilien oder umfangreichen Portfolios – kann sich die Bearbeitungsdauer entsprechend verlängern.

Dauer eines Restnutzungsdauergutachtens oder einer Kaufpreisaufteilung

Für Restnutzungsdauergutachten sowie Gutachten zur Kaufpreisaufteilung sollten Sie üblicherweise einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen einplanen.

Auch hier gilt: Je vollständiger die Unterlagen vorliegen und je schneller ein Besichtigungstermin stattfinden kann, desto zügiger kann das Gutachten erstellt werden.

Welche Faktoren beeinflussen die Bearbeitungszeit?

Vollständigkeit der Unterlagen

Eine schnelle Bearbeitung ist nur möglich, wenn sämtliche erforderlichen Dokumente rechtzeitig zur Verfügung stehen. Fehlen beispielsweise Grundbuchunterlagen, Bauzeichnungen oder Mietverträge, müssen diese zunächst bei Behörden, Hausverwaltungen oder anderen Stellen angefordert werden. Dadurch kann sich die Fertigstellung entsprechend verzögern.

Art und Umfang der Immobilie

Nicht jede Immobilie erfordert den gleichen Bewertungsaufwand. Während ein Einfamilienhaus häufig vergleichsweise schnell bewertet werden kann, benötigen Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte oder Sonderimmobilien deutlich umfangreichere Analysen.

Auch Hotels, Pflegeeinrichtungen oder denkmalgeschützte Gebäude bringen häufig zusätzliche Bewertungsaspekte mit sich.

Termin für die Ortsbesichtigung

Bei den meisten Immobiliengutachten ist eine Besichtigung vor Ort unverzichtbar. Der endgültige Zeitplan hängt daher auch davon ab, wann ein gemeinsamer Besichtigungstermin möglich ist.

Sollte kurzfristig ein Termin benötigt werden, versuchen wir selbstverständlich, eine zeitnahe Lösung zu finden.

Aktuelle Auslastung

Wie in jeder Sachverständigentätigkeit kann auch die aktuelle Auftragslage Einfluss auf die Bearbeitungsdauer haben. Während Zeiten hoher Nachfrage kann sich die Fertigstellung geringfügig verlängern. Bereits bei der Auftragserteilung informieren wir Sie transparent über den voraussichtlichen Zeitrahmen.

Expressbearbeitung bei dringenden Fällen

In bestimmten Situationen muss ein Gutachten besonders kurzfristig vorliegen – beispielsweise wegen eines Gerichtstermins, einer steuerlichen Frist, einer Finanzierung oder eines bevorstehenden Immobilienverkaufs.

Sprechen Sie uns in solchen Fällen frühzeitig an. Wenn es organisatorisch möglich ist, priorisieren wir Ihren Auftrag und verkürzen die Bearbeitungszeit. Für eine beschleunigte Bearbeitung kann je nach Aufwand ein Eilzuschlag anfallen. Selbstverständlich informieren wir Sie darüber vor der Auftragserteilung transparent.

Verlässliche Terminplanung

Bereits zu Beginn des Auftrags erhalten Sie von uns eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer.

Sollten sich im Verlauf der Gutachtenerstellung unvorhersehbare Verzögerungen ergeben – beispielsweise durch fehlende Unterlagen oder außergewöhnliche objektspezifische Besonderheiten – informieren wir Sie umgehend. Eine offene Kommunikation und eine verlässliche Terminplanung sind für uns selbstverständlich.

Sie benötigen Ihr Gutachten zu einem festen Termin?

Wenn für Ihr Gutachten eine Frist eingehalten werden muss, besprechen wir dies bereits im unverbindlichen Erstgespräch. Gemeinsam prüfen wir, welcher Zeitrahmen realistisch ist und wie wir Ihr Projekt möglichst effizient umsetzen können. So erhalten Sie Ihre Immobilienbewertung termingerecht und mit der erforderlichen fachlichen Qualität.

 

5. Was kostet ein Immobiliengutachten in Magdeburg und Sachsen-Anhalt?

Die Kosten für ein Immobiliengutachten lassen sich nicht pauschal festlegen. Jedes Bewertungsobjekt unterscheidet sich hinsichtlich Größe, Nutzung, Komplexität und Bewertungsanlass. Deshalb erhalten Sie bei uns grundsätzlich ein individuelles und transparentes Festpreisangebot, das exakt auf Ihre Immobilie und Ihren Bedarf abgestimmt ist.

Unser Ziel ist eine nachvollziehbare Preisgestaltung ohne versteckte Zusatzkosten.

Welche Faktoren beeinflussen die Kosten eines Immobiliengutachtens?

Der Preis eines Gutachtens richtet sich in erster Linie nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand. Dabei spielen mehrere Kriterien eine Rolle.

Art des Gutachtens

Der Umfang der gewünschten Wertermittlung hat den größten Einfluss auf die Kosten.

Ein Kurzgutachten oder eine Marktwertanalyse ist aufgrund des geringeren Dokumentationsaufwands kostengünstiger als ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.

Spezialgutachten, beispielsweise ein Restnutzungsdauergutachten oder ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung, bewegen sich hinsichtlich Aufwand und Preis in der Regel zwischen einem Kurz- und einem Vollgutachten.

Art und Größe der Immobilie

Auch die Eigenschaften des Bewertungsobjektes wirken sich auf den Aufwand aus.

Die Bewertung eines Einfamilienhauses ist in der Regel weniger zeitintensiv als die Begutachtung eines Mehrfamilienhauses, einer Gewerbeimmobilie oder eines komplexen Spezialobjekts.

Zusätzlichen Einfluss haben unter anderem:

  • Anzahl der Wohneinheiten,
  • Wohn- und Nutzfläche,
  • Grundstücksgröße,
  • bauliche Besonderheiten,
  • Nutzungskonzept sowie
  • die Komplexität der vorhandenen Unterlagen.

Umfang der vorhandenen Unterlagen

Je vollständiger die notwendigen Dokumente vorliegen, desto effizienter kann das Gutachten erstellt werden.

Müssen Unterlagen zunächst bei Behörden, Hausverwaltungen oder anderen Stellen beschafft werden, erhöht sich der Bearbeitungsaufwand entsprechend.

Lage der Immobilie

Der Standort der Immobilie kann ebenfalls Einfluss auf die Kosten haben.

Während Objekte innerhalb von Magdeburg oder in gut erreichbaren Regionen häufig ohne größeren Zeitaufwand besichtigt werden können, entstehen bei weiter entfernten Immobilien – beispielsweise in ländlichen Gebieten der Altmark oder im Harz – zusätzliche Anfahrtszeiten.

Gewünschte Bearbeitungszeit

Standardaufträge werden innerhalb der regulären Bearbeitungszeit erstellt.

Soll ein Gutachten aufgrund einer gerichtlichen Frist, eines Immobilienverkaufs oder einer steuerlichen Deadline besonders kurzfristig fertiggestellt werden, kann eine priorisierte Bearbeitung erforderlich sein. In diesen Fällen informieren wir Sie selbstverständlich vorab über eventuell anfallende Mehrkosten.

Gibt es Orientierungswerte?

Da jede Immobilie individuell bewertet wird, verzichten wir bewusst auf pauschale Preisangaben.

Grundsätzlich gilt jedoch:

Ein Kurzgutachten eignet sich besonders für private Verkaufsentscheidungen oder eine erste Wertermittlung und stellt die wirtschaftlichste Lösung dar.

Ein Verkehrswertgutachten erfordert aufgrund seines deutlich größeren Umfangs einen höheren Arbeitsaufwand. Dafür erfüllt es die Anforderungen von Gerichten, Banken, Behörden und Finanzämtern und bietet maximale Rechtssicherheit.

Ein Restnutzungsdauergutachten oder ein Gutachten zur Kaufpreisaufteilung kann sich häufig bereits nach kurzer Zeit wirtschaftlich auszahlen. Durch eine optimierte steuerliche Abschreibung (AfA) lassen sich in vielen Fällen erhebliche Steuervorteile erzielen.

Transparente Festpreise statt späterer Überraschungen

Bereits nach einem ersten Gespräch und einer kurzen Prüfung Ihrer Immobilie erhalten Sie von uns ein schriftliches Festpreisangebot.

So wissen Sie von Anfang an:

  • welche Leistungen enthalten sind,
  • welche Gutachtenart erstellt wird,
  • welche Unterlagen benötigt werden und
  • mit welchen Gesamtkosten Sie rechnen können.

Nachträgliche oder versteckte Zusatzkosten gehören nicht zu unserer Arbeitsweise.

Kostenlose Erstberatung

Sie möchten wissen, welche Kosten in Ihrem konkreten Fall entstehen?

In einem unverbindlichen Erstgespräch besprechen wir den Bewertungsanlass, die wichtigsten Eckdaten Ihrer Immobilie sowie den erforderlichen Gutachtenumfang. Anschließend erhalten Sie eine realistische Einschätzung und auf Wunsch ein individuelles Festpreisangebot.

Gerne beraten wir Sie persönlich telefonisch oder per E-Mail und beantworten alle Fragen rund um Ihr Immobiliengutachten in Magdeburg und Sachsen-Anhalt.

 

6. Was bedeutet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024?

Bei der Wahl eines Immobiliengutachters spielt die fachliche Qualifikation eine entscheidende Rolle. Als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erfüllen wir hohe Anforderungen an Fachwissen, Unabhängigkeit und Qualitätssicherung. Unsere Gutachten werden nach anerkannten Bewertungsstandards erstellt und bieten Ihnen eine verlässliche Grundlage für private, gerichtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Entscheidungen.

Was zeichnet die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 aus?

Die DIN EN ISO/IEC 17024 ist eine international anerkannte Norm für die Zertifizierung von Personen. Sie stellt sicher, dass Sachverständige ihre fachliche Eignung gegenüber einer unabhängigen Zertifizierungsstelle nachgewiesen haben und diese Qualifikation regelmäßig überprüfen lassen.

Die Zertifizierung umfasst unter anderem:

  • den Nachweis umfangreicher Fachkenntnisse,
  • regelmäßige Fort- und Weiterbildungen,
  • wiederkehrende Überprüfungen der Qualifikation,
  • die Einhaltung anerkannter Bewertungsverfahren sowie
  • eine unabhängige und objektive Arbeitsweise.

Für Auftraggeber bedeutet dies ein hohes Maß an Qualität, Transparenz und fachlicher Sicherheit.

Anerkennung der Gutachten

Die Rechtsprechung hat in mehreren Entscheidungen festgestellt, dass zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 hinsichtlich ihrer fachlichen Qualifikation den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v.) gleichgestellt sein können.

Unsere Gutachten erfüllen daher die hohen Anforderungen, die regelmäßig von:

  • Banken,
  • Finanzämtern,
  • Steuerberatern,
  • Unternehmen,
  • Rechtsanwälten sowie
  • privaten Auftraggebern

erwartet werden.

Sie eignen sich insbesondere für Immobilienverkäufe, Vermögensbewertungen, Erbschafts- und Schenkungsangelegenheiten, steuerliche Fragestellungen, Unternehmensbewertungen sowie zahlreiche weitere Bewertungsanlässe.

Welche Vorteile bietet Ihnen unsere Zertifizierung?

Nachgewiesene Fachkompetenz

Die Zertifizierung bestätigt, dass unsere Qualifikation nicht nur einmalig geprüft wurde, sondern dauerhaft durch regelmäßige Fortbildungen und Rezertifizierungen auf aktuellem Stand gehalten wird.

Unabhängige und objektive Bewertung

Als Sachverständige arbeiten wir neutral und ausschließlich auf Grundlage objektiver Bewertungsmaßstäbe. Persönliche oder wirtschaftliche Interessen dürfen das Ergebnis einer Immobilienbewertung nicht beeinflussen.

Bewertung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben

Unsere Verkehrswertgutachten werden unter Berücksichtigung der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie der gesetzlichen Vorgaben des § 194 BauGB erstellt. Dadurch entstehen nachvollziehbare, transparente und fachlich fundierte Wertermittlungen.

Hohe Akzeptanz in der Praxis

Immobiliengutachten eines zertifizierten Sachverständigen werden in zahlreichen Bereichen anerkannt und dienen häufig als Entscheidungsgrundlage für Behörden, Kreditinstitute, Unternehmen und private Auftraggeber.

Ehrliche Beratung steht an erster Stelle

Obwohl die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 in den meisten Fällen die erforderliche Qualifikation darstellt, kann es einzelne gerichtliche Verfahren geben, in denen ausdrücklich ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt werden muss.

Sollte dies in Ihrem konkreten Fall erforderlich sein, weisen wir Sie selbstverständlich bereits im Rahmen der Erstberatung darauf hin. Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch bei der Vermittlung eines entsprechend qualifizierten Kollegen.

Sie haben Fragen zu unserer Qualifikation?

Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, welche Gutachtenart für Ihren Bewertungsanlass geeignet ist und ob unsere Zertifizierung die jeweiligen Anforderungen erfüllt.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir beraten Sie transparent, unabhängig und individuell zu Ihrem Anliegen rund um die Immobilienbewertung in Magdeburg und ganz Sachsen-Anhalt.

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